Die rechtliche Betreuung – §§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch – ist eine gesetzliche Vertretung für eine volljährige Person, die ihre Angelegenheiten, ganz oder teilweise, auf Grund einer psychischen Erkrankung, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr wahrnehmen kann. Wenn Sie als gesetzlicher Betreuer die Interessen eines Erwachsenen vertreten, erwartet Sie eine Vielfalt von Aufgaben:
- Sie sind vertrauter Ansprechpartner für einen erwachsenen psychisch kranken, behinderten oder alten Menschen.
- Sie berücksichtigen die Gewohnheiten und Wünsche des Ihnen anvertrauten Menschen.
- Sie vertreten die Interessen des Betreuten gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen.
- Sie regeln die finanziellen Angelegenheiten und beantragen Renten oder andere Sozialleistungen.
- Sie organisieren Hilfs- und Pflegedienste.
- Sie schließen Verträge für den Betreuten.
- Sie informieren sich über die ärztliche Behandlung und willigen eventuell sogar an Stelle des Patienten ein.
- Sie sind im Rahmen der Gesundheitssorge Ansprechpartner für Ärzte und Betreute.
Die Betreuungsvereine unterstützen Sie!
Wir begleiten Sie bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch:
- Aufklärung über ihre Rechte und Pflichten als Betreuer
- Hilfestellung bei Anträgen und Abrechnungen
- Individuelle Beratung durch qualifizierte Fachkräfte
- Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuern
- Fortbildungsmöglichkeiten
In Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten und Betreuungsbehörden vermitteln wir Ihnen als ehrenamtlicher Betreuer eine gesetzliche Betreuung.
Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich an einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe.