Die Vorsorgevollmacht

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, können Sie bereits jetzt schon eine andere Person Ihres Vertrauens per Vorsorgevollmacht bevollmächtigen.

Eine Vorsorgevollmacht soll eine vom Gericht bestellte rechtliche Betreuung vermeiden. Ihr Bevollmächtigter entscheidet bei Bedarf über alle Bereiche, für die Sie ihn bevollmächtigt haben. Das können alle persönlichen Angelegenheiten (z.B. Entscheidungen über medizinische Behandlungen) und/oder wirtschaftlichen Belange Ihres Lebens sein. Die Vorsorgevollmacht kann bei der zuständigen Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Für manche Geschäfte muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden. Für Bankgeschäfte wird zusätzlich grundsätzlich eine Bankvollmacht benötigt.

Betreuungsverfügung

Wollen Sie heute keine Person im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ermächtigen, dann können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer zum rechtlichen Betreuer durch das Betreuungsgericht bestimmt werden soll oder wer nicht, und zwar erst dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Vorsorgevollmacht bzw. der Betreuungsverfügung ist unbedingt zu empfehlen. Informationen erhalten Sie kostenlos bei den Betreuungsvereinen und unter: http://www.bmjv.de

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Mit der Patientenverfügung können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Informationen über die Patientenverfügung erhalten Sie kostenlos bei den Betreuungsvereinen und unter: http://www.bmjv.de